
 Antwort 16.07.2025 von Ralf Stegner   SPD
Die Reise nach Baku im April 2025, auf die Sie sich beziehen, fand nicht im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit statt

Die Reise nach Baku im April 2025, auf die Sie sich beziehen, fand nicht im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit statt

Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Niemand wünscht sich eine Rückkehr zu militärischen Konflikten in Europa. Aber um Frieden und Freiheit langfristig zu sichern, müssen wir auch in der Lage sein, sie notfalls zu verteidigen.

Es gibt keinen Automatismus für die Entscheidung von Asylverfahren von queeren russischen Staatsangehörigen, gleichwohl können vorgebrachte „queerfeindliche Repressionen" im Einzelfall zu einer Schutzzuerkennung führen

Vor diesem Hintergrund halte ich eine Diskussion über Sanktionen gegen Israel nicht für angemessen.