Antwort 17.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
nein.
Einen Automatismus, wie z. B. das Ablaufen der Probezeit, halte ich nicht für zielführend, da das Fahren mit Schaltgetriebe bestimmte Kenntnisse erfordert, die nicht allein durch Fahrpraxis mit einem Automatikgetriebe erlernt werden kann
Ganz sicher müssten dabei steuerliche Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Als Unionsfraktion werden wir da die Bundesregierung mit unseren Vorschlägen weiter treiben.