Ein Bundestagsabgeordneter hat nicht die Aufgabe für Sie Pressezusammenstellungen zu machen.
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Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Bundestagsfraktion und ich respektieren das Abgeordnetengesetz (AbgG) in höchstem Maße und kommen den dortigen Regelungen, wie etwa der Anzeigepflicht gemäß § 45 AbgG, in jedweder Hinsicht nach.
Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Legislaturperiode striktere und verbindliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete beschlossen. Als Grüne haben wir uns lange dafür eingesetzt
Die Prinzipien des offenen Regierungshandelns - Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit - sind für mich in einer Demokratie sehr wichtig. Dabei gilt es, ein gutes Gleichgewicht aus Veröffentlichung einerseits und Vertraulichkeit bei der Ausübung des freien Mandats andererseits zu wahren.
1. Ich werde mich für ein Verbot von Unternehmenspenden an Parteien einsetzen.