Wohngeld hat den Zweck Menschen zu stärken, die sonst keine Sozialleistungen erhalten. Rentner*innen können es natürlich erhalten unabhängig davon, ob sie Mieter*innen oder Hauseigentümer*innen mit laufendem Kredit sind. Bei der anstehenden Reform setze ich mich dafür ein, den Empfängerkreis zu erweitern und die sogenannte Klimakomponente einzuführen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 08.08.2022 von Christina-Johanne Schröder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 27.06.2023 von Uwe Schmidt SPD
Anders als häufig angenommen, können nicht nur Mieter:innen Wohngeld beantragen, sondern auch Eigentümer:innen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen
Antwort 26.07.2022 von Daniel Föst FDP
Bundeskanzler Scholz hat in der vergangenen Woche auf einer Pressekonferenz eine große Reform des Wohngeldes angekündigt.
Antwort 11.08.2022 von Klaus Stöttner CSU
Der Bayerische Gesetzgeber hat den Bedürfnissen der Informationsfreiheit durch die Aufnahme des sog. Allgemeinen Auskunftsrechts im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) Rechnung getragen
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 25.07.2022 von Erhard Grundl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei diesem Beschluss handelt es sich lediglich um einen schlichten Parlamentsbeschluss, was bedeutet, dass er keinerlei rechtliche Bindung hat und sich nicht an andere Staatsorgane richtet.