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Erhard Grundl
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Frage von Helmut S. •

Antisemitismus-Debatte im BT: Warum haben Sie nicht auf das Urteil des BVerwG verwiesen, dass BDS-Meinungsfreiheit zugesteht

Sehr geehrter Herr Grundl,
Wieso haben weder Sie, noch sonst jemand aus Ihrer Partei darauf verwiesen, dass mit dem Urteil des BVerwG vom 20.01.2022 (8 C 35/20) folgender Sachverhalt klar ist: Alle die für den BDS-BT-Beschluss eintraten bzw. für kommunale BDS-Beschlüsse haben das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in verfassungswidriger Weise verletzt. Ist das nicht so oder sehen Sie das anders? Alle die jetzt noch für diese Beschlüsse eintreten missachten Verfassung und Rechtsprechen - oder sehen Sie das anders. Warum haben Sie Claudia Roth nicht auch mit diesem Argument verteidigt? Warum kommt in Ihrer Partei niemand auf die Idee den BDS-Beschluss als Fehler zu bezeichnen? Oder ist für Sie ein verfassungswidriger Beschluss kein Fehler?

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Fragen.

Auch wenn ich dem "BDS-Beschluss" des Bundestags vom  vom 17. 05. 2019 nicht zugestimmt habe, kann ich Ihre Kritik nicht teilen.

Bei diesem Beschluss handelt es sich lediglich um einen schlichten Parlamentsbeschluss, was bedeutet, dass er keinerlei rechtliche Bindung hat und sich nicht an andere Staatsorgane richtet. Er ist eine Stellungnahme zu einem kontroversen Thema. Der Beschluss schränkt damit also weder die Meinungsfreiheit ein noch verpflichtet er Kommunen bspw. zur Untersagung der Nutzung von öffentlichen Räumen durch der BDS-Bewegung nahestehenden Personen. Von daher kann ich Ihr Ansinnen, dass dieser Beschluss verfassungswidrig sei nicht erkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Grundl

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