Antwort 30.09.2026 von Daniel Rinkert SPD
Richtig ist allerdings, dass die dauerhaften Ausnahmen von der Budgetierung für besonders vulnerable Gruppen zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht Bestandteil des beschlossenen Gesetzes waren.
Richtig ist allerdings, dass die dauerhaften Ausnahmen von der Budgetierung für besonders vulnerable Gruppen zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht Bestandteil des beschlossenen Gesetzes waren.
Ein entsprechender Änderungsantrag war aber schlichtweg nicht zu erreichen.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war die vollständige Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten allerdings keineswegs die einzig mögliche Lösung.
