Was hat sich zwischen Ihrer Antwort vom 9. Mai und Ihrer Zustimmung zum GKV-BStabG am 10. Juli geändert, sodass Sie dem Ausschluss von Cannabisblüten schließlich zugestimmt haben?
Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis,
am 9. Mai 2026 äußerten Sie sich auf abgeordnetenwatch zum geplanten Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung. Sie betonten dabei, dass schwer erkrankten Patientinnen und Patienten wirksame Therapieoptionen nicht pauschal vorenthalten werden sollten und dass medizinische Notwendigkeit, Versorgungssicherheit und wissenschaftliche Evidenz gemeinsam Grundlage der politischen Entscheidung sein müssten.
Am 10. Juli 2026 stimmten Sie dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V war darin weiterhin enthalten.
Mich interessiert daher, welche Gründe oder Abwägungen zwischen Ihrer Antwort vom 9. Mai und der Abstimmung vom 10. Juli dazu geführt haben, dass Sie dieser konkreten Regelung schließlich zugestimmt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela J.

