Lachend am Geländer
Tanja Machalet
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Frage von Daniela J. •

Warum haben Sie dem Ausschluss von Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V zugestimmt, obwohl Sie die Darreichungsform zuvor nicht als pauschales Ausschlusskriterium sehen wollten?

Sehr geehrte Frau Dr. Machalet,

am 22. Juni 2026 erklärten Sie auf abgeordnetenwatch zum geplanten Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung: „Die Darreichungsform von medizinischem Cannabis sollte kein pauschales Ausschlusskriterium sein.“ Entscheidend seien Indikation und Mehrwert für Patientinnen und Patienten. Zudem kündigten Sie an, sich für den Erhalt des Zugangs zu medizinischen Cannabisblüten einzusetzen.

Am 10. Juli 2026 stimmten Sie in der namentlichen Schlussabstimmung dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V war darin weiterhin enthalten.

Mich interessiert daher, was sich zwischen Ihrer Antwort vom 22. Juni und der Abstimmung vom 10. Juli in Ihrer Bewertung dieser konkreten Regelung geändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela J.

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