Antwort 09.11.2022 von Simona Koß SPD
es gibt keine Diskriminierung „impffreier“ Bürgerinnen und Bürger.
es gibt keine Diskriminierung „impffreier“ Bürgerinnen und Bürger.
Als gesetzlich versicherter Patient kenne ich die Benachteiligung und trete deshalb für eine solidarische und einheitliche Bürgerversicherung ein.
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Ich glaube an die Meinungsfreiheit und an eine Kultur der zweiten Chance. Ich werde Frau Ataman an ihren zukünftigen Taten messen.
ich begrüße den Beschluss des Bundeskabinetts, Ferda Ataman als Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung vorzuschlagen.