
Das Bundesverfassungsgericht muss jederzeit in vollem Umfang arbeitsfähig bleiben. Deshalb werden wir in den kommenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages zügig die noch ausstehende Wahl der drei Verfassungsrichterinnen und -richter vornehmen.

Das Bundesverfassungsgericht muss jederzeit in vollem Umfang arbeitsfähig bleiben. Deshalb werden wir in den kommenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages zügig die noch ausstehende Wahl der drei Verfassungsrichterinnen und -richter vornehmen.

Ich unterstütze eine Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin nicht und bin besorgt, dass sie bei wichtigen Themen befangen sein könnte.

Die Art und Weise, wie die Wahl der Richterinnen und Richter für das Verfassungsgericht gehandhabt wurde, war sehr unglücklich. Das Kind ist jedoch bereits in den Brunnen gefallen, nachtarocken bringt nichts, die Gemüter müssen sich jetzt erstmal beruhigen. Anschließend ist es Aufgabe der Parteispitzen/des Koalitionsausschusses das Thema gegen Ende des Sommers zu behandeln und eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle drei regierenden Parteien leben können.
Die Unterstützung durch die Fraktion Die Linke wäre der Kandidatin sicher gewesen.

Dass Frau Brosius-Gersdorf sich nun dazu entschieden hat, ihre Kandidatur zurückzuziehen, ist aus unserer Sicht ein respektabler Schritt. Damit hat sie persönliche Größe gezeigt und einen Beitrag zur Wahrung des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts geleistet.

Die Behauptung, dass die Kandidatin politisch unabhängig ist, halte ich für eine linke Kampagne, die den Fakten widerspricht.