Sind sie dafür, dass der Bundestag über die 3 vorgeschlagenen und im Vorfeld befürworteten Personen für das Bundesverfassungsgericht abstimmt?

Das Bundesverfassungsgericht muss jederzeit in vollem Umfang arbeitsfähig bleiben. Deshalb werden wir in den kommenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages zügig die noch ausstehende Wahl der drei Verfassungsrichterinnen und -richter vornehmen. Die sitzungsfreie Zeit im August nutzen wir, um innerhalb der Koalition offene Fragen zu klären und eine Einigung über das weitere Vorgehen zu erzielen.