Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.
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Frau Zeulner ist überzeugt, dass, nachdem nun so viel Aufmerksamkeit und Zeit der stationären Versorgung gewidmet wurde, endlich auch andere Bereiche wie die eben die therapeutischen Berufe und deren Leistungen für die Versorgung der Menschen wieder in den Fokus genommen werden müssen.
Ich sehe die Vorteile künstlerischer Therapien als Ergänzung zur sprechenden Medizin.
Diverse Pharmaunternehmen sowie Verbände fordern aber eine Überarbeitung dieser Richtlinie und Pharmaunternehmen haben Klage eingereicht.
Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag – oft unter hohem persönlichem und finanziellem Druck. Care-Arbeit verdient gesellschaftliche Anerkennung und finanzielle Absicherung. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz konnten wir in der letzten Wahlperiode erste Bausteine dafür setzen.