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Die einzige Möglichkeit aus diesem Dilemma ist, die Energiewende schneller voranzutreiben, um grundsätzlich unabhängiger von Gasimporten zu werden. Das ist auch deutlich weniger klimaschädlich.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss.
Zum Ihrem Anliegen habe ich mich aber bereits in vergangenen Fragen ausführlich geäußert. Daher verweise ich Sie gerne darauf.
Weil die Alternative zu Gewalt führen würde.