Die CDU/CSU nimmt die Einschätzung des Verfassungsschutzes sehr ernst. Gleichwohl sehen wir ein solches Verfahren derzeit kritisch.
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Konstruktiv geführter Streit zwischen den demokratischen Kräften im Parlament ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die Demokratie.
Das Verbot einer politischen Partei stellt jedoch einen besonders weitreichenden Eingriff in das demokratische Gefüge dar und ist daher rechtlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Diese rechtlichen Instrumente sollten allerdings immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung getrennt werden.
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.