Antwort 17.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei Unklarheiten im Rahmen Ihrer Nebenkostenabrechnung empfehle ich Ihnen, sich an Ihren örtlichen Mieterschutzbund zu wenden.
Bei Unklarheiten im Rahmen Ihrer Nebenkostenabrechnung empfehle ich Ihnen, sich an Ihren örtlichen Mieterschutzbund zu wenden.
Hinweisgeber zeigen tatsächliche Missstände auf
Zu Ihrer sehr speziellen Frage rund um Minderungsbeträge nach § 92a EStG kann ich Ihnen leider keine konkrete Auskunft geben, da es sich hierbei um eine bundesgesetzliche Regelung und damit um ein Thema der Bundespolitik handelt
Zum jetzigen Stand kann ich Ihnen mitteilen, dass das Problem in der Tat bekannt ist, es dazu momentan einen intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen im Ministerium gibt und daran gearbeitet wird, hier eine Lösung zu finden