Frage von Corina R. • 20.12.2022

Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2023
Ich würde Ihnen vorschlagen, sich an eine Sozialberatung in Ihrer Nähe zu wenden
Ich würde Ihnen vorschlagen, sich an eine Sozialberatung in Ihrer Nähe zu wenden
Insbesondere für Immobilien, die durch den Erben oder die Erbin nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, fehlt ein Rechtfertigungsgrund für eine weitergehende Privilegierung.
Die Steuersätze bleiben unverändert und sind moderat: verglichen mit dem, was man auf das zahlen muss, was man selbst erarbeitet hat.
die von Ihnen zitierte geäußerte Mutmaßung zur Erhöhung der Erbschaftssteuer trifft nicht zu. Die Ampel-Koalition plant aktuell keine der erwähnten Maßnahmen.