
(...) Das Gesetz ist an vielen Stellen sehr unsauber formuliert und es gefährdet die Meinungsfreiheit (...)
(...) Das Gesetz ist an vielen Stellen sehr unsauber formuliert und es gefährdet die Meinungsfreiheit (...)
(...) Es ist richtig, dass die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festgestellt werden kann. Wenn dabei nicht festgestellt werden kann, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages anwesend sind, muss die Sitzung abgebrochen werden. (...)
(...) Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten. (...)
(...) vielen Dank für ihre Frage. Ich kann ihre Bedenken zum Thema Beschlussfähigkeit des Bundestages verstehen. Sie müssen dafür Verständnis haben, dass ich Ihnen zu diesem Punkt mitteile, dass ich in der letzten Wahlperiode noch nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages war und deshalb persönlich nicht an der Beschlussfassung beteiligt war. (...)
(...) Übrigens: Bei der von Ihnen zitierten Künstlerin @Barbara hat sich Facebook für die Entfernung der Beiträge entschuldigt; sie seien versehentlich gelöscht und sind mittlerweile auf Facebook und Instagram wieder verfügbar. (...)