Ein Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren sowie ein entsprechender Gesetzentwurf zur Übernahme der Tarifeinigung auf die Beamten ist bisher noch nicht durch das zuständige Bundesinnenministerium an das Bundeskanzleramt übermittelt worden
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Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag auch darüber entscheiden, zu welchen Zeitpunkten Rückwirkungen sinnvoll oder gar notwendig sind. Die erforderlichen Mehrausgaben können im Rahmen der noch laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.
Beamtinnen und Beamte
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die unteren Besoldungsgruppen angehoben werden, weil der Alimentationsgrundsatz gerade bei Familien sonst völlig ins Leere läuft. Es ist jedoch problematisch, dass der geforderte Mindestabstand von 15% zwischen den Laufbahngruppen dann dafür sorgen würde, dass wir nach oben Besoldungen erreichen, die in der Höhe nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Bundestag kann die dafür erforderlichen Mehrausgaben noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigen.