Frauke Heiligenstadt
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Frage von Lando B. •

Guten Tag Frau Heiligenstadt, wann ist nach der Gesetzesänderung zum Familienergänzungszuschlag (nun auch ab dem ersten Kind) mit der Änderung der FEZVO zu rechnen?

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,

ich beziehe mich auf meine Frage vom 07.04.2025. Leider habe ich durch MdL Herrn Christoph Willeke bis heute keine Rückmeldung auf meine Frage erhalten.

Sie antworteten mir damals, hierfür erst einmal vielen Dank, dass "in den kommenden Wochen" mit einer Anpassung zu rechnen sei.

Leider ist seitdem ein Jahr ohne Neuigkeiten vergangen. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass eine Reform der Besoldung und hiermit die Einstampfung des Familienergänzungszuschlages abgewartet wird, statt die Verordnung entsprechend anzupassen.

Wären Sie so freundlich und würden mir hier noch einmal weiterhelfen?

Vielen lieben Dank vorab!

Frauke Heiligenstadt
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und für Ihre Geduld.

Ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen. Die Änderung der Anspruchsvoraussetzungen war ein wichtiger Schritt, damit der Familienergänzungszuschlag künftig bereits ab dem ersten Kind greifen kann. Entscheidend ist weiterhin, dass die FEZVO zeitnah angepasst wird, damit die Regelung auch in der Praxis wirksam wird.

Die Zuständigkeit für die entsprechende Verordnung liegt beim Land Niedersachsen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Anpassung nun zügig erfolgt und die Betroffenen nicht länger auf eine verlässliche Umsetzung warten müssen. 

Ich habe mich in dieser Angelegenheit deshalb nochmals an die zuständigen Stellen im Land Niedersachsen gewendet und hoffe, Ihnen bald Auskunft geben zu können.

Sie können deshalb auch gerne direkt an mein Büro unter frauke.heiligenstadt@bundestag.de schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

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