Im Jahr 2023 habe ich eine Mitgliedschaft im Wirtschaftspolitischen Club Deutschland e. V. bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages nachgemeldet. Im Rahmen meiner Funktion als wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehöre ich dort einem unentgeltlichen Beraterkreis an. Ein Berufungsverfahren gab es nicht. Bisher fanden auch keine Beratungsrunden statt.
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Die aktuellen Transparenzregeln wurden in der vergangenen Legislaturperiode bereits erheblich erweitert.

Aktuell bin ich ja nicht im Parlament. Aber auch in meiner Zeit als Abgeordnete hatte ich weder im Europäischen Parlament (2019-2024) noch während meiner Zeit im Bundestag (2009-2013) zusätzliche Einnahmen.
die Antwort auf Ihre Frage lautet JA. Wie es bisher in der Bürgerschaft gehandhabt wird, hatte ich ja bereits geschrieben.

Ob die Arbeit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten dem Allgemeinwohl dient oder lediglich persönlichen Interessen folgt, ist nicht Gegenstand staatlicher Entscheidungen. Vielmehr kontrolliert das Parlament den Staat – und nicht umgekehrt. Die Entscheidung, wer Politik im Sinne des Allgemeinwohls gestaltet und wer nur die eigenen oder klientelistische Interessen verfolgt, obliegt letztlich den Wähler*innen.
