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Martin Plum
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Frage von Peter V. •

Wie stehen Sie zu Lobbyismus & Transparenz?

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Interessenvertretung ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Entscheidungsprozesses. Ich erhalte täglich viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die um Berücksichtigung ihrer Anliegen in meiner politischen und parlamentarischen Arbeit bitten. Auch wenn ich jede einzelne Zuschrift aufmerksam zur Kenntnis nehme, bin und bleibe ich als Bundestagsabgeordneter grundlegend und zuvorderst Vertreter aller Bürgerinnen und Bürgern

Der Begriff „Lobbyismus“ ist in der Öffentlichkeit oft negativ konnotiert. Auf den ersten Blick scheint es nur Großkonzerne zu umfassen, die auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen wollen. Interessenvertretung umfasst weitaus mehr. Es ist zum Beispiel wichtig, dass die Interessen von Familien, ehrenamtlich Engagierten oder Menschen mit Behinderungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als langjähriger Richter und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages weiß ich zudem, wie wertvoll der Austausch mit Sachverständigen aus Justiz, Rechtspraxis und Wissenschaft bei der Beratung rechtspolitischer Vorhaben ist. Von daher ist Interessenvertretung legitim.

Interessenvertretung muss aber – so weit wie möglich und nötig – transparent erfolgen, um allen voran einen Vertrauensverlust in der Bevölkerung zu verhindern. Das seit dem 1. Januar 2022 geltende Lobbyregistergesetz sorgt auf Bundesebene dafür, die Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse nachvollziehbarer und damit auch transparenter zu machen. Interessenvertreter müssen sich vor ihrer Kontaktaufnahme zu Mandats- und Regierungsvertretern im öffentlich einsehbaren Lobbyregister registrieren. Eingetragen werden Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, die Anzahl der mit Interessenvertretung beauftragten Beschäftigten, Daten zu den jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung und die Offenlegung von Spenden über einer Grenze von 20.000 Euro. Interessenvertreter sind ferner verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze einer integren Interessenvertretung wie beispielsweise Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität vorgibt. Diese Regelungen sind auch mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Mandatsausübung nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ausgewogen und angemessen.

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