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Unser Entwurf für die neue Grundsicherung sieht ausdrücklich vor, dass gesundheitliche Einschränkungen – einschließlich psychischer Erkrankungen – bei Beratung, Vermittlung in Arbeit und möglichen Leistungskürzungen berücksichtigt werden
Für die gemeinsame Erarbeitung einer passenden und ggf. gesundheitsgerechten Strategie zur Vermittlung in Arbeit ist es erforderlich, im Beratungsgespräch im Jobcenter auch die gesundheitlichen Einschränkungen vertrauensvoll zu besprechen
Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung geht es aber nicht darum, dass Mitarbeitende im Jobcenter psychische Erkrankungen diagnostizieren oder überprüfen sollen.
Kein pauschales Register psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant