Wieso wird die extrem wichtige psychischen Gesundheit theoretisch und praktisch aktuell aus der KV genommen? Es ist ein Grundwert unser Gesellschaft..
Sehr geehrter Herr Castellucci, Gesundheit und Bildung sind die Grundwerte einer Demokratie, die Basis. Es kann doch nicht sein, dass Gesundheit, die physische und psychische Gesundheit am Geldbeutel gemessen wird. Die Nachbesserung trifft ganz viele Bürger, die nicht das Geld haben, zusätzlich zum KV-Beitrag noch zusätzlich zu bezahlen. Das ist ein Grundrecht, das gerade ausgehebelt wird. Meine Tochter hat im April Ihre Approbation bestanden, sie hatte den Beruf gewählt, um Menschen zu helfen, gerade denen, die es sich nicht leisten können. Wie kann es sein, das in Deutschland die Grundwerte nichts mehr wert sind. Die Gewichtung der Einsparungen werden am falschen Ende gemacht. Das ist keine Reform, den es trifft nicht alle, das ist Sparen auf dem Rücken derer, die sich erst mal nicht kräftig genug (im Gegensatz zur z.B. Pharmaindustrie) wehren können. Wo sehe ich die Einschnitte bei den Bundestagsabgeordneten (wie auch bei Ihnen)? Die psychische Gesundheit ist unbezahlbar. A.H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass Ihre Tochter im April ihre Approbation bestanden hat, dazu gratuliere ich ihr und Ihnen herzlich. Wer diesen Beruf wählt, um gerade denen zu helfen, die sich keine private Behandlung leisten können, den brauchen wir.
Psychotherapie bleibt Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nicht aus der GKV genommen, und Versicherte müssen für die Behandlung selbst keinen zusätzlichen Beitrag zahlen. Der Eingriff liegt an anderer Stelle: Die Vergütung der Praxen wird ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich wieder in die Gesamtvergütung zurückgeführt und damit gedeckelt. Bisher wurde jede erbrachte Leistung extrabudgetär voll bezahlt. Das trifft die Praxen, und über sie am Ende auch Patientinnen und Patienten, wenn Behandlungsplätze knapper werden.
Damit die Versorgung darunter nicht leidet, haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion bis zur letzten Minute gekämpft. Die ausgehandelten Verbesserungen konnten wir beim Beschluss des Gesetzes nicht mehr unterbringen. Stattdessen haben wir einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem sich die Koalitionsfraktionen verpflichten, die Nachbesserungen nach der Sommerpause umzusetzen. Das ist jetzt auf dem Weg: CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt, der im Gesundheitsausschuss beraten wird und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Der Antrag sieht vor:
- Dass für Therapien, die am 31. Dezember 2026 noch nicht abgeschlossen sind, die Kassenärztliche Vereinigung bis zum Ende der Behandlung das Honorar nicht begrenzen oder mindern darf.
- Dass Psychotherapien für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch kranke Versicherte nach der KSVPsych-Richtlinie weiter extrabudgetär bezahlt werden, soweit die Leistungen direkt am Patienten erbracht werden.
- Dass die psychotherapeutische Akutbehandlung ebenfalls extrabudgetär bezahlt wird, wenn in der Sprechstunde zuvor die Dringlichkeit festgestellt wurde und der Termin über die Terminservicestelle vermittelt wurde. Das gilt bis zu 600 Minuten innerhalb von zwölf Monaten. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis zum Ende des sechsten Monats nach Verkündung des Gesetzes regeln, wie die Dringlichkeit festgestellt wird.
- Dass die Mittel, die in die Gesamtvergütung überführt werden, bei der Psychotherapie bleiben und nicht in eine andere Fachgruppe abwandern.
Damit wären die Menschen geschützt, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen sind.
Zu Ihrem Vorwurf, es werde am falschen Ende gespart: Bei den Versicherten war der SPD-Fraktion wichtig, dass die Belastung begrenzt bleibt. Die automatische Dynamisierung der Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel haben wir gestrichen. Es bleibt bei einem einmaligen Anstieg von aktuell 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro.
Beim Krankengeld wurden Kürzungen bei Höhe und Dauer zurückgenommen. Das haben wir im parlamentarischen Verfahren durchsetzen können.
Sie fragen nach den Abgeordneten. Das Gesetz enthält dazu keine Regelung. Ich habe auch schon öffentlich gesagt, dass ich es nicht richtig finde, wenn ich als Bundestagsabgeordneter mit dem Reformpaket der Regierung steuerlich entlastet werde, obwohl ich das nicht brauche. Ihre Frage ist berechtigt. Wer Einsparungen verlangt, sollte auch zeigen, wo er selbst beiträgt.
Unsere Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker werden die Auswirkungen dieses Gesetzes besonders aufmerksam verfolgen und stehen in engem Kontakt mit allen Beteiligten. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci

