Antwort 17.04.2026 von Michael Brand CDU
Die Regelungen der neuen Grundsicherung und die Praxis im Landkreis Fulda orientieren sich exakt an dem, was Sie fragen: Es wird rechtskonform und nach individuellem Bedarf entschieden.
Die Regelungen der neuen Grundsicherung und die Praxis im Landkreis Fulda orientieren sich exakt an dem, was Sie fragen: Es wird rechtskonform und nach individuellem Bedarf entschieden.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ich sehe kein grundsätzliches Problem darin, dass Eltern Sachleistungen und Kinder Geldleistungen erhalten.
Unser wesentliches Vorhaben, um Behinderten ein besseres Auskommen zu garantieren, ist die Einführung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten
Nein