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Frage von Irma L. •

Wann endlich nimmt die Regierung ihre gesetzliche Pflicht war, die Versorgung der Flüchtlinge, entsprechend AsylbLG zu garantieren und die Leistungssätze anzupassen, damit dies nicht zur Tafel müssen?

Herr Hardt

das AsylbLG bestimmt klar und eineindeutig, wie Flüchtlinge, die auf Anerkennung warten zu versorgen sind. Das Gesetz ist nicht, nach Kassenlage, von der Regierung frei interpretierbar !

Warum duldet die Regierung die niedrigeren Leistungssätze (AsylbLG vs. Bürgergeld) und unterläuft damit vorsätzlich ihre VerorgungsVERPLICHTUNG(!) aus dem AsylbLG ?

Warum also müssen Flüchtlinge, wenn sie nicht hungern wollen, den Bedürftigen der Tafeln "Konkurrenz" machen?

Bitte jetzt kein ausweichendes "Geschwurbel", dass Flüchtlinge nicht gegen deutsche Bedürftige auszuspielen sind, denn dies ist nicht ansatzweise gefragt, absolut nicht unterstellt und beantwortet nicht, weshalb der Staat das Gesetz offensichtlich nicht richtig regelt ! Ich bitte Sie, mir ausschließlich auf der Sachebene meiner gestellten Frage zu antworten und nicht auszuweichen !

Bis wann wird die Regierung die Leistungssätze anpassen?

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