
(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).
(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.
Es gibt keinen medizinischen Grund, weshalb der Genesenenstatus für Abgeordnete kürzer als für alle anderen Bürger*innen sein sollte.
Voraussichtlich heute wird eine neue Allgemeinverfügung im Ältestenrat beschlossen, die die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage, wie es die Maßgabe des Robert-Koch-Institutes vorsieht, umsetzt.