Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thomas Sattelberger
Antwort von Thomas Sattelberger
FDP
• 17.02.2022

(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).

Foto von Wolfgang Wiehle
Antwort von Wolfgang Wiehle
AfD
• 03.02.2022

Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.

Portrait von Jamila Anna Schäfer
Antwort von Jamila Anna Schäfer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 11.02.2022

Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.

Bild von Sebastian Roloff
Antwort von Sebastian Roloff
SPD
• 26.01.2022

Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.

Portrait von Deborah Düring
Antwort von Deborah Düring
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 27.07.2022

Es gibt keinen medizinischen Grund, weshalb der Genesenenstatus für Abgeordnete kürzer als für alle anderen Bürger*innen sein sollte.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von Dagmar Schmidt
SPD
• 27.01.2022

Voraussichtlich heute wird eine neue Allgemeinverfügung im Ältestenrat beschlossen, die die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage, wie es die Maßgabe des Robert-Koch-Institutes vorsieht, umsetzt.

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