
Ich spreche mich für das von uns eingebrachte Gesetz aus und halte einen Großteil der Kritik daran für überzogen bzw. teilweise inkorrekt
Ich spreche mich für das von uns eingebrachte Gesetz aus und halte einen Großteil der Kritik daran für überzogen bzw. teilweise inkorrekt
Die Versammlungsfreiheit in Art. 8 GG genießt zu Recht hohen Schutz in unserem Land. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben wir uns in parlamentarischen Verfahren immer wieder für den besonderen Schutz dieses Grundrechts und gegen pauschale Einschränkungen eingesetzt.
(...) Das Nichteinschreiten vor Ort war wohl nach den öffentlich nachzulesenden Aussagen einer Gefahrenanalyse und -abwägung vor Ort bei einem Einschreiten geschuldet. (...)
(...) Zum Wahlrecht mit 16 bin ich der Meinung, dass wir grundsätzlich eine „Gleichzeitigkeit“ von Wahlalter und Volljährigkeit brauchen. (...)
(...) Art. 10 Thüringer Verfassung ist nicht rechtswidrig, sondern gemäß § 23 Kunsturheberrechtsgesetz ist auch die Verbreitung und Veröffentlichung ohne Einwilligung der Abgebildeten ausdrücklich zulässig. Unzulässig wäre es, wenn Bilder von Einzelpersonen ohne den erkennbaren Kontext der Versammlung publiziert werden würden. (...)