
 Antwort 25.09.2024 von Rolf Mützenich   SPD
Eine Abschaffung des Weisungsrechts halten wir nicht für den richtigen Weg und auch für verfassungsrechtlich unzulässig.

Eine Abschaffung des Weisungsrechts halten wir nicht für den richtigen Weg und auch für verfassungsrechtlich unzulässig.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich, als Teil der Legislative, keine Rechtsauskünfte geben darf.


Erste Schritte in Hessen waren die Streichung der niedrigsten Besoldungsgruppe A5, zweimalige Erhöhung um je drei Prozent und deutliche Stärkung im Zulagenwesen, insbesondere den familienbezogenen Zuschlägen. Weitere Schritte sind erforderlich und in Vorbereitung.

Zur weiteren Information über die rechtliche Relevanz der genannten Begriffe empfehle ich Ihnen gerne folgenden Artikel auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz

Ich befürworte die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von 
Cannabis grundsätzlich.