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Thomas Hering
CDU
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Frage von Thomas W. •

Wird an der Verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten in Hessen gearbeitet, oder müssen wir auf das Bundesverfassunsgericht warten.

Sehr geehrter Herr Hering,

zu Beginn herzlichen Dank für die vielen von Ihnen ausführlich beantworteten Fragen.

In den vorherigen Tagen wurde das Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung im Nachgang der Tarifverhandlungen des TV-H beschlossen.

Trotz der hierin beschlossenene Erhöhung der Besoldung ist diese weiterhin verfassungswidrig zu niedrig (die Zahlen sind bekannt, weshalb ich dies nicht weiter ausführe).

Hierzu meine Frage: In welchem Zeitrahmen versucht die aktuelle Landesregierung diesen Missstand zu beheben? Oder müssen die hesssichen Beamten erst auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes warten, was aufgrund der langen Verfahrensdauer zu einer massiven Entwertung der Ansprüche führt.

Vorab vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.

Die Herstellung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser wurde in Hessen umgehend nach Bekanntwerden des Vorlagenbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts gestartet, meiner Kenntnis nach vor anderen Bundesländern. 
Schließlich ist von dieser Problematik nicht nur Hessen betroffen, denn es geht eigentlich nicht um die Besoldung absolut, sondern um den Abstand zur Sozialhilfe. Diese ist so stark gestiegen, dass der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen nicht ausreichend gewahrt ist. 
Problematisch gestaltet sich aber auch die Abstandswahrung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, so dass eine Anhebung (wenn auch komprimierter) bis in die höchsten Besoldungsgruppen erforderlich ist, bis zum Minister - Abstandsgebot der Verfassung, welches übrigens in anderem Zusammenhang auch gegen sogenannte Sockelbeträge spricht.

Erste Schritte in Hessen waren die Streichung der niedrigsten Besoldungsgruppe A5, zweimalige Erhöhung um je drei Prozent und deutliche Stärkung im Zulagenwesen, insbesondere den familienbezogenen Zuschlägen. Weitere Schritte sind erforderlich und in Vorbereitung.

So unzufrieden stellend die Lage insbesondere zu Beginn war, so komplex und aufwändig gestaltet sich die „Heilung“.

Hieran sehen Sie, dass keinesfalls das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet wurde, sondern frühzeitig und vor anderen Bundesländern gestartet und mehr als ein erster Schritt umgesetzt wurde.

Dennoch ganz klar: Wir müssen ambitioniert an der Wiederherstellung weiter arbeiten, wobei ich persönlich mich für noch weitere Anpassungen ausspreche und einsetze, was letztlich zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

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