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Ich halte das In-Camera-Verfahren grundsätzlich für den richtigen Weg im Umgang mit vermeintlich oder tatsächlich geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen und muss auch zugeben, dass bisher keine Reformwünsche an mich herangetragen worden sind.
Nach meiner Einschätzung ist zunächst zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, des Zivilprozessrechts sowie des Geldwäscherechts bereits ausreichende Schutzmechanismen enthalten oder ob es sich um Vollzugs- beziehungsweise Einzelfallprobleme handelt.
Natürlich besteht zwischen Sozialarbeitern und den Personen, die sie betreuen, ein besonderes Vertrauensverhältnis, das im Einzelfall auch ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht rechtfertigen kann.