Sehr geehrter Herr MdB Möller, wie stehen Sie & ihr Rechtsausschuss pol. zum verwaltungsprozessualen sog. In-Camera-Verfahren - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten dürfen ?
https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall (aus der Vw-gerichtlichen Praxis in Brandenburg)
Tenor:
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."
Sehr geehrter Herr MdB Möller,
1. halten Sie persönlich (und ggf. Ihr Rechtsausschuss insgesamt) das sog. "In-Camera-Verfahren" für einen rechtsstaatlichen und demokratischen Weg, der auch "Licht ins Dunkle" von verwaltungsprozessualen Fällen bringen kann, die ggf. erhebliche politische Brisanz besitzen ?
2. Würden Sie befürworten und/oder unterstützen, dass "die Politik" aktiv Änderungen am derzeitigen "In-Camera-Verfahren" in Verwaltungsprozessen einleiten/vornehmen sollte - etwa wie folgt :
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_02/359704-359704
MfG
M. J. P.
(Diplomierter Bundesbeamter a. D.)
Sehr geehrter Herr P.,
Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich als AfD-Bundestagsabgeordneter ein großes Interesse daran habe, dass Verfahrensakten vollumfänglich offengelegt werden müssen. Meine Kollegen und ich sind in diversen Verfahren, z. B. gegen den Verfassungsschutz, auf die „Mauer des Verschweigens“ getroffen und haben erfahren, wie schal dann plötzlich der sonst so hochgelobte Anspruch auf rechtliches Gehör schmeckt.
Trotzdem halte ich das In-Camera-Verfahren grundsätzlich für den richtigen Weg im Umgang mit vermeintlich oder tatsächlich geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen und muss auch zugeben, dass bisher keine Reformwünsche an mich herangetragen worden sind. Deshalb kann ich noch nicht abschließend bewerten, in welchen Punkten eine Reform des Verfahrens Sinn macht.
Freundliche Grüße
Stefan Möller

