Was hat die Landesregierung bisher konkret zur vollen Operationalisierung & Umsetzung des Art. 12 UN-BRK ("Gleiche Anerkennung vor dem Recht") getan? Ist das "Stellvertreter"-Konzept zeitgemäß?
Was hat das Land bisher zur vollen Umsetzung & Operationalisierung des Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention ("Gleiche Anerkennung vor dem Recht") getan, konkret zur Abkehr von justiz. Stellvertreter-Praxis gegen den Betroffenen-Willen?
Ob die Rechtspraxis "von der Konzeption des Artikel 12 UN-BRK entsprechen, erscheint fraglich, auch wenn die betreuende Person im Innenverhältnis das Wohl und die Wünsche des betreuten Menschen zu berücksichtigen und sich die Betreuerbestellung stets am Grundsatz der Erforderlichkeit zu orientieren hat. Allgemein ist umstritten, inwiefern das Betreuungsrecht hinsichtlich der Voraussetzungen einer gesetzlichen Stellvertretung sowie einzelner Bestimmungen [...] mit Artikel 12 UN-BRK vereinbar ist." Loytved/Frerichs, Zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, in: Aichele (Hg.), Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention, Nomos 2013, S. 135
Lieber Herr H.
Vielen Dank für die Frage. Die zentralen Regelungen des Betreuungsrechts sind Bundesrecht. NRW kann eine vollständige Abkehr von gesetzlicher Stellvertretung daher nicht allein umsetzen.
Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 wurde die Selbstbestimmung gestärkt. Betreuung darf daher nicht gegen den freien Willen eingerichtet werden, die Wünsche der betroffenen Person stehen im Mittelpunkt und Unterstützung soll Vorrang vor stellvertretendem Handeln haben.
NRW flankiert dies unter anderem durch die Arbeit der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sowie Ansätze der „erweiterten Unterstützung“, mit denen rechtliche Betreuung möglichst vermieden werden soll.
Inklusionspolitisch bleibt aber weiterer Handlungsbedarf. Art. 12 UN-BRK ist aus meiner Sicht noch nicht vollständig umgesetzt. Unser Ziel muss sein, unterstützte Entscheidungsfindung konsequent auszubauen und stellvertretende Entscheidungen gegen den Willen der betroffenen Person soweit wie möglich zurückzudrängen.
Nicht andere sollen entscheiden, was für einen Menschen mit Behinderung vermeintlich das Beste ist. Der eigene Wille und die eigenen Präferenzen müssen im Mittelpunkt stehen.
Herzliche Grüße
