Frage von Luca S. • 04.07.2025

Antwort von Catarina dos Santos-Wintz CDU • 29.07.2025
Meiner Kenntnis nach werden Arbeitnehmer-Angebote wie das „Job-Rad“ von den jeweiligen Bundesministerien bzw. Bundesämtern individuell vereinbart
Meiner Kenntnis nach werden Arbeitnehmer-Angebote wie das „Job-Rad“ von den jeweiligen Bundesministerien bzw. Bundesämtern individuell vereinbart
Diese Regelung besagt auch für alle Callcenter: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Gestatten Sie mir auf die Antwort von Frau Ludwig vom 10. Juli 2025 auf dieser Plattform zu verweisen, die ich unterstütze.