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Ich verstehe, dass Sie das Thema bewegt, da es dem Bereich der Frauengesundheit auch heute noch in einem Großteil der Gesellschaft an Akzeptanz fehlt und diese auch im Forschungsbereich weniger Berücksichtigung erfährt.
Über das Gesetz zur Notfallreform wird nun am 20. November 2026 abschließend im Bundesrat beraten. Wir werden die Umsetzung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die schrittweise Erweiterung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening finanziell sauber hinterlegt bleibt und die Screening-Zentren handlungsfähig bleiben.