Wie bewerten Sie als Mediziner eine Budgetierung des Mammographie-Screenings, wenn Zielgruppe und Intervalle definiert sind, Überversorgung ausgeschlossen ist und die Zahl der Berechtigten wächst?
Kurz vor der Abstimmung wurden über 60 Änderungsanträge zum GKV-BStabG eingebracht. Wurden dabei die Folgen der Budgetierung für das Mammographie-Screening geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Nach meinem Verständnis werden mit dem GKV-BStabG ab 2027 bisher außerhalb des Budgets vergütete Leistungen in die gedeckelte Gesamtvergütung überführt (Basis: Leistungsvolumen 2025). Dazu gehört auch das Mammographie-Screening, das bisher zu einem festen Punktwert vergütet wird.
Das Programm hat den Versorgungsauftrag, alle anspruchsberechtigten Frauen zu versorgen. Dieser Kreis ist größer geworden: Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Altersgrenze von 75 statt 69 Jahren. Die Einführung erfolgte schrittweise. Nun berät der G-BA, die Altersgrenze auf 45 Jahre zu senken.
Eine Überversorgung ist nicht möglich: Zielgruppe und Untersuchungsintervall sind festgelegt, eingeladen werden nur anspruchsberechtigte Frauen. Die Zahl der Untersuchungen steigt also mit den Berechtigten, das Leistungsvolumen 2025 bildet das aber nicht ab.
Quellen: GKV-BStabG; Krebsfrüherkennungs-Richtlinie; G-BA-Beschluss 21.09.2023; Anlage 9.2 BMV-Ä.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre fundierte Anfrage vom 16. Oktober 2026 zum Mammographie-Screening infolge der bekannten Änderungsanträge zum GKV-BStabG.
Die Integration bisher extrabudgetärer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ab 2027 ist eine politisch leider notwendige, aber intensiv diskutierte Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung der Krankenkassen. Uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dabei bewusst, dass das Mammographie-Screening durch die schrittweise Ausweitung der Altersgrenze auf 75 Jahre wächst und die Ergebnisse der G-BA-Beratungen zur Absenkung auf 45 Jahre das Volumen weiter steigern werden. Aus medizinischer Sicht betonen wir: Prävention ist eine tragende Säule der Frauengesundheit. Daher darf die Umstellung des Abrechnungsverfahrens keinesfalls zu einer Rationierung führen. Das Ziel ist eine verantwortungsvolle Steuerung, nicht die Verknappung notwendiger Vorsorge.
Die Änderungsanträge, die am vergangenen Donnerstag, 15. Oktober 2026, parallel zur Notfallreform im Bundestag beschlossen wurden, zeigen, dass wir als Koalition die Argumente der Praxis intensiv geprüft und nachgebessert haben. Ein zentraler Erfolg dieser Nachprüfungen war beispielsweise die vollständige Streichung des umstrittenen Fixkostendegressionsabschlags für Haus-, Kinder- und Jugendärzte, um die primärärztliche Versorgung zu schützen. Bezüglich der Vorsorge-Screenings haben die Prüfungen im Gesundheitsausschuss ergeben, dass das Leistungsvolumen der Jahre 2025/2026 die Basis bildet, aber die regionalen Anpassungsfaktoren der Bundesländer flexibel genug sein müssen, um reale demografische Zuwächse aufzufangen. Uns war wichtig, dass trotz der geänderten Schwerpunktsetzung bei den Budgetierungen der Sicherstellungsauftrag für das Screening lückenlos erhalten bleibt.
Als CSU achten wir besonders darauf, dass bundespolitische Sparvorgaben nicht die gewachsenen Versorgungsstrukturen vor Ort gefährden. Für die konkrete Umsetzung bedeutet das regionale Steuerung durch die KVs: Wir setzen uns über das bayerische Gesundheitsministerium und im Dialog mit der KV Bayern dafür ein, dass das Mammographie-Screening innerhalb der regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) unquotiert vergütet wird, sodass den ausführenden Radiologen die erbrachte Leistung weiterhin verlässlich bezahlt werden. Patientinnen haben weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf die kostenlose Krebsvorsorge, das bleibt absolut unberührt.
Über das Gesetz zur Notfallreform wird nun am 20. November 2026 abschließend im Bundesrat beraten. Wir werden die Umsetzung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die schrittweise Erweiterung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening finanziell sauber hinterlegt bleibt und die Screening-Zentren handlungsfähig bleiben. Als Gesundheitspolitiker und nebenberuflich weiterhin praktizierender Hausarzt setze ich mich für eine gute medizinische Versorgung mit hohen Standards ein, die gleichzeitig finanzierbar ist und auch in Zukunft für unsere Gesellschaft Bestand haben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger

