Wie lässt sich die Budgetierung durch das GKV-BStabG auf Basis 2025 mit der Altersausweitung im Mammographie-Screening vereinbaren, das alle Anspruchsberechtigten versorgen soll?
Wäre eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der Budgetierung im GKV-BStabG auf das Mammographie-Screening und die geplante Altersausweitung ein Instrument, das Ihre Fraktion erwägen würde?
Nach meinem Verständnis werden mit dem GKV-BStabG ab 2027 bisher außerhalb des Budgets vergütete Leistungen in die gedeckelte Gesamtvergütung überführt (Basis: Leistungsvolumen 2025). Dazu gehört auch das Mammographie-Screening, das bisher zu einem festen Punktwert vergütet wird.
Das Programm hat den Versorgungsauftrag, alle anspruchsberechtigten Frauen zu versorgen. Dieser Kreis ist größer geworden: Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Altersgrenze von 75 statt 69 Jahren. Die Einführung erfolgte schrittweise. Nun berät der G-BA, die Altersgrenze auf 45 Jahre zu senken.
Eine Überversorgung ist nicht möglich: Zielgruppe und Untersuchungsintervall sind festgelegt, eingeladen werden nur anspruchsberechtigte Frauen. Die Zahl der Untersuchungen steigt also mit den Berechtigten, das Leistungsvolumen 2025 bildet das aber nicht ab.
Quellen: GKV-BStabG; Krebsfrüherkennungs-Richtlinie; G-BA-Beschluss 21.09.2023; Anlage 9.2 BMV-Ä.

