Frage von Linus B. • 16.10.2023

Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
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Sehr geehrter Herr H.
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage per Email direkt an mich, dann kann ich Ihnen auch direkt an Ihre Email-Adresse antworten.
Ich erachte die verfassungsrechtliche Beobachtung der Partei „Alternative für Deutschland“ durch das Bundesverfassungsgericht so lange für verhältnismäßig, wie Personen Teil dieser Partei sind, die nicht zweifelsfrei mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.