Antwort 29.04.2026 von Thorsten Schick CDU
Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherten der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschwert oder gar verwehrt wird
Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherten der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschwert oder gar verwehrt wird
Ich teile Ihre Kritikpunkte. Dies entspricht nicht den grünen Werten von nachhaltiger Präventionsarbeit sowie der Gleichwertigkeit von mentaler Gesundheit.