Die Besoldungsanpassung aufgrund von Tarifvertragsumsetzung ist im Juli durch den Landtag rückwirkend zum 1.4.2026 beschlossen worden.
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Nicht andere sollen entscheiden, was für einen Menschen mit Behinderung vermeintlich das Beste ist. Der eigene Wille und die eigenen Präferenzen müssen im Mittelpunkt stehen.
Wenn keine Hausarztpraxis gefunden wird, raten wir konkret dazu, sich bei mehreren Praxen auf Wartelisten setzen zu lassen und zusätzlich Kontakt mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen. Je nach Wohnort ist dies die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein oder Westfalen-Lippe. Dort kann bei der Suche nach einer hausärztlichen Versorgung unterstützt werden.
Da die Systeme folglich sehr unterschiedlich sind und auch eine Abgeordnetendiät nicht die Frage einer angemessenen Besoldung und Versorgung beantwortet, sondern eine Vergütung anderer Art ist [...], gibt es meines Wissens weder Überlegungen in NRW zur Übertragung von Besoldungsregelungen noch wäre das systematisch naheliegend.