Antwort 22.10.2025 von Tanja Hartdegen SPD
Ich werde mich mit dem Hessischen Justizministerium in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu erhalten
Ich werde mich mit dem Hessischen Justizministerium in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu erhalten
Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
Landtagsabgeordnete sind gemäß der Verfassung nicht zuständig für bundespolitische Frage.
Da Abgeordnetenwatch meine Antwort vom 11.
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.