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Boris Rhein
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Frage von Tobias R. •

Guten Tag Herr Rhein. Werden Sie im Bundestag für die GG-Änderung zu Art. 3 Stimmen, die die sexuelle Identität mit aufnimmt?

Guten Tag Herr Rhein,
am 26.9.2025 entschied der Bundesrat positiv über die Aufnahme des Schutzes von queeren Leben in Art. 3 GG.
Als Ministerpräsident Hessens sind Sie Repräsentant der gesamten hessischen Bevölkerung - einschließlich der ca. 11% queeren Menschen!
Die Aufnahme der sexuellen Identität in den Art. 3 GG wäre ein deutliches Zeichen für den Rückhalt in der Legislative für queere Menschen. In Anbetracht der steigenden rechtsextremen Angriffe und Neonazi Demos gegen CSDs, bei denen Lügen und Hetze verbreitet werden, ist diese Stärkung aus der Politik dringend nötig!Lassen Sie sich nicht vom rechten Populismus blenden und nutzen Sie die Möglichkeit, mit wenig Aufwand, vielen Menschen zu helfen.
Vielen Dank

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur sexuellen Identität. 

Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte sind Ausdruck einer lebendigen und zugleich bewährten Verfassungsordnung. Sie haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig weiterentwickelt – nicht durch fortwährende Ergänzungen des Verfassungstextes, sondern durch Auslegung, Rechtsprechung und gesellschaftliches Bewusstsein. Das gilt insbesondere für das Diskriminierungsverbot, dessen Schutzbereich heute weit über die ursprünglich genannten Merkmale hinausreicht.

Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung ist ein hohes Gut. Er gilt selbstverständlich auch für Menschen unterschiedlicher sexueller Identität. Insoweit wird die sexuelle Identität längst umfassend und wirksam gewährleistet. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich. 

Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein

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