Frage von Heiko B. • 18.06.2024

Antwort ausstehend von Marcus Resch AfD
Da Behindertenwerkstätten in der Regel nicht kostendeckend arbeiten, müsste jedwede Erhöhung des Entgelts mit höheren Abgaben und Steuern gegenfinanziert werden.
Die pauschalen Beihilfen können für die Betroffenen und den Landeshaushalt nachteilig sein. Daher wurde sich von Seiten des Landes bewusst dagegen entschieden.
Ungeachtet dessen ist aufgrund einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung bereits die erste Tranche an Hessische Landesbeamtinnen und Beamte ausgezahlt worden.
Unter Hinweis auf unter meinem Account bereits beantwortete Fragen hier nochmals auf Ihre Fallkonstellation konkretisiert: