Wie wird sich die CDU zur ChatControl Verordnung verhalten?
Sehr geehrter Herr Schimmel,
ich schreibe Ihnen als Bürger Ihres Wahlkreises, um meine schweren Bedenken über die vorgeschlagene Chat Control-Verordnung (CSAM-Verordnung) zu äußern.
Ich bin zusammen mit vielen Kollegen mit diversen Punkten nicht einverstanden und sehe große Gefahren für das demokratische Miteinander.
Die vorgeschlagene Gesetzgebung zur Chat-Kontrolle stellt einen beispiellosen Eingriff in unser Grundrecht auf Privatsphäre dar. Die Massenüberwachung privater Kommunikation ist mit Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta unvereinbar. Insbesondere die Unvereinbarkeit mit deutschen Gesetzen zum Postgeheimnis, dem Recht auf Privatsphäre und insbesondere der DSGVO sind auch im Gespräch mit den Kollegen der juristischen Fakultät in Heidelberg klar benannt worden.
Das Aufbrechen der End-zu-End-Verschlüsselung würde die Demokratie gefährden. Ich fordere Sie daher auf: Stimmen Sie gegen ChatControl! Danke für Ihre Aufmerksamkeit, mit freundlichen Grüßen, Prof Dr Niels H.
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für die Zusendung Ihrer Frage.
Beim Thema ChatControl hat der Hessische Landtag leider keinerlei gesetzgeberische Handhabung. Diese findet auf EU-Ebene statt, so dass Ihr Anliegen hier die richtigen und entscheidenden Adressaten findet.
Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen in wenigen Zeilen ausführen:
Das Client-Side-Scanning in Europa wird diskutiert auf der Grundlage einer potentiellen Verfolgung von Straftätern, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie. Ein großer Teil des weltweiten Kindesmissbrauchsmaterials wird auf Servern in der EU gehostet. Die Arbeit unserer Polizei, der Staatsanwaltschaften und der örtlichen Jugendämter reicht nicht immer aus, um den zunehmend online tätigen Kriminellen in diesem Bereich das Handwerk zu legen. Und dabei reden wir leider über einer der schlimmsten und schwerwiegendsten Verbrechen überhaupt. Als Staat ist es also zwingend, in diesem Bereich besser, schneller und effizienter den Tätern das Handwerk zu legen.
Ob es dafür aber Client-Side-Scanning - also ChatControl - braucht, ist eine sehr schwierige Frage. Mit dem damit verbundenen riesigen Eingriff in den privaten Nachrichtenraum und der starken Überwachung der privaten Kommunikation greift man natürlich sehr stark in die Privatsphäre der Menschen ein.
Wie ausgeführt stehen sich also entsprechend zwei schwerwiegende Argumente gegenüber. Die Gewichtung dieser Argumente müssen nun die Gesetzgeber auf europäischer Ebene vornehmen - oder andere technische Überwachungsmöglichkeiten finden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden!
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Schimmel

