eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.
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Antwort 23.08.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Carola Veit SPD
Antwort 05.01.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Eine zusätzliche Ehrenerklärung würde jedoch keinen bedeutenden Vorteil bringen, da eine solche Erklärung auch rechtlich keine weitere Wirkung haben würde. (...)
Antwort 05.01.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Daher arbeiten wir an einer regional differenzierten Mietobergrenze in absoluter Höhe, so dass Verstöße den Behörden nur gemeldet werden müssten. (...)
Antwort 27.01.2021 von Dennis Thering CDU
(...) Durch die 2015 von der ein Bundesregierung eingeführt Miepreisbremse, sollen unter anderem die Mieten im Fall einer Neuvermietung eine Erhöhung von 10% nicht übersteigen. (...)
Antwort 18.05.2021 von Miriam Putz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Frau Gallina ist eine integre Person, die ihr Amt entsprechend ausübt und
verantwortungsvoll handelt (...)