Frage von Claus S. • 21.03.2024

Antwort von Markus Ferber CSU • 22.03.2024
Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte
Jeder kann die Kommission über mutm. rechtswidrige Beihilfen informieren. Für die FDP ist die Beteiligung von MSC an der gesamten Holding nicht nachvollziehbar.
Auch in unsicheren Zeiten wollen wir daher die Rüstungskontrolle stärken, vertrauensbildende Maßnahmen fördern und bi- bzw. multilaterale Abrüstungsinitiativen voranbringen.