Antwort 25.08.2021 von Fritz Güntzler CDU
Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige.
Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige.
Die Humanisten setzen sich für ein verpflichtendes Lobbyregister ohne Ausnahmen sowie für die Offenlegung sämtlicher relevanter Informationsquellen ein.
Dieses Angebot ist aus meiner Sicht nicht mehr wegzudenken und hat de facto bereits den Charakter eines Regelangebots.