Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Tatsächlich gibt es in Deutschland keine vollständig einheitliche Rechtslage.
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Offen gestanden folge ich - wie quasi alle starken Meinungsmedien- Ihrer negativen Einschätzung in der Sache nicht. Ich respektiere unterschiedliche Sichtweisen.
Die Mittel zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sind aber jedenfalls nicht ausgeschöpft und der Bund ist in der Verpflichtung hier nachzusteuern. Meine Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass Menschen in psychiatrischer Behandlung seltener gegen ihren Willen behandelt werden müssen.
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.
Zusätzliche Ausgaben müssen solide finanziert und im Gesamthaushalt abgestimmt sein. Deshalb habe ich dem Oppositionsantrag nicht zugestimmt.
Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können.