Lachend am Geländer
Tanja Machalet
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Frage von Jochen T. •

Warum gibt es keine einheitliche Regelung für Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, warum darf in Hessen sogar die Klinik selbst entscheiden ob Unterbringungsgrund vorliegt, ist das nicht ein Fehler?

Wenn eine profitorientierte Klinik die noch nicht vollbelegt ist, so wie in Hessen selbst entscheiden darf, ob eine Zwangsunterbringung und im Grunde jede Zwangsmaßnahme gerechtfertigt ist. Birgt das nicht enormes Missbrauchspotential. Zwangsmaßnahmen traumatisieren die Person selbst zusätzlich, daran verdient letztlich wieder die Klinik. Wer sorgt für wirksame Übergeordnete Kontrolle und Sanktionierung der Konzerne bei Verstößen? Seite 10 zu Rechtslage: https://www.bag-gpv.de/fileadmin/downloads/Projektbericht_ZVP.pdf

"so obliegt z. B. in

Hessen den psychiatrischen Krankenhäusern die Entscheidung, ob ein Unterbringungsgrund vorliegt."

Das ist unfassbar freizügig gehandhabt und pro Klinikkonzerne, wird das reformiert und in ganz Deutschland die selben Gesetze eingeführt? Missbrauch zur Verfolgung vom Randgruppen ist denkbar und in der NS Zeit normal gewesen(Aktion T5 in Hessen)?https://de.wikipedia.org/wiki/Ehemalige_Landesirrenanstalt_Heppenheim

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