Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
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Reform ja, aber nur mit klarer Grenze der Zumutbarkeit für Kinder.
Selbstverständlich stehen viele Kommunen angesichts steigender Pflegekosten unter erheblichem finanziellem Druck. Die Lösung kann jedoch nicht darin bestehen, die Lasten einseitig auf Angehörige zu verlagern. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss auch solidarisch finanziert werden.
Die SPD hatte zudem in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 angekündigt, für Beamtinnen und Beamte des Bundes ein echtes Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung durch eine pauschale Beihilfe zu schaffen.
Die Einbeziehung von Abgeordneten und nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung wird derzeit gesetzlich vorbereitet. Die genaue Ausgestaltung liegt jedoch noch nicht vor.
Die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz stehen erst am Anfang. Im Zuge dessen werden wir sehr genau darauf achten, dass mögliche Änderungen nicht zu unerwünschten sozialen Härten führen. Das betrifft auch die von Ihnen thematisierte 100.000-Euro-Grenze.