Wie schützen Sie Familien davor, dass durch die Streichung der 100.000 EUR-Grenze über Jahrzehnte für pflegebedürftige Eltern aufkommen zu müssen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die CDU schlägt im Pflegeneuordnungsgesetz vor, die 100.000-Euro-Grenze des Angehörigenentlastungsgesetzes ersatzlos zu streichen. Als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses bitte ich Sie, die bürokratischen und sozialen Folgen dieses Schritts sorgfältig zu prüfen.
Die geltende Schwelle entlastet die Sozialämter spürbar von tausenden Einkommens- und Vermögensprüfungen erwachsener Kinder. Eine Streichung würde diesen Aufwand vervielfachen – ein bürokratischer Rückschritt, der die behauptete kommunale Entlastung relativiert.
Hinzu kommt: Werden Eltern jung pflegebedürftig, müssen ihre Kinder über zwei bis drei Jahrzehnte zahlen – ohne Übergangsregelung, ohne Rücksicht auf Kredite, ohne Härtefälle. Belastet werden arbeitende Familien, statt die Pflege solidarisch zu finanzieren.
Ich bitte Sie, im Ausschuss auf eine belastbare Folgenabschätzung hinzuwirken.
Danke und Gruß,
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Als Bundesregierung verfolgen wir das Ziel, Menschen, die pflegebedürftig sind, und ihre Angehörigen wirksam zu entlasten; auch, indem wir die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig sicherstellen. Unser übergeordnetes Ziel ist es, den Interessen pflegebedürftiger Menschen (und ihrer Angehörigen) und gleichzeitig der Finanzierung des Pflegesystems gerecht zu werden. Die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz stehen erst am Anfang. Im Zuge dessen werden wir sehr genau darauf achten, dass mögliche Änderungen nicht zu unerwünschten sozialen Härten führen. Das betrifft auch die von Ihnen thematisierte 100.000-Euro-Grenze. Nötig ist das Gesetz leider dennoch – würden wir nicht handeln, würde die soziale Pflegeversicherung in ein immer größeres, ungesteuertes Defizit laufen.
Mit freundlichen Grüßen

